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AGB (Stand 06.06.2015)

Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

Präambel

(1) azh myYOLO ist ein Dienstleistungsangebot der azh myYOLO Deutschland GmbH, Einsteinring 41-43, 85609 Aschheim (im Folgenden: azh myYOLO).

(2) azh myYOLO bietet Dienstleistern der Gesundheits- und Fitnessbranche (im Folgenden: Nutzer) die Nutzung einer Software-Komplettlösung für Gesundheits-/Fitnessstudios (im Folgenden: Software) auf Zeit an.

(3) Eine vertragliche Beziehung zwischen azh myYOLO und Endkunden/Patienten des Nutzers kommt nicht zustande. Innerhalb der Vertragsbeziehung des Nutzers zu dessen Endkunden/Patienten ist azh myYOLO weder als Partner oder als Vertreter einer Partei, noch als Vermittler eingebunden.

1. Geltungsumfang

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) enthalten alle Regelungen zwischen azh myYOLO und dem Nutzer hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Diese AGB entfalten keine Wirkung hinsichtlich sonstiger Software von azh myYOLO, welche nicht ausdrücklich diesen AGB unterstellt wird.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers sind und werden nicht Gegenstand dieses Vertrages. Ihrer Geltung wird vorab widersprochen.

2. Vertragsgegenstand

(1) azh myYOLO stellt Nutzern eine Software-Komplettlösung als Software as a Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung.

(2) Hierzu räumt azh myYOLO dem Nutzer das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Software zum vertraglichen Zweck für die Dauer der Vereinbarung zu nutzen.

(3) Der Nutzer kann aus verschiedenen Modellen der Software wählen. Der komplette Funktionsumfang der einzelnen Modelle der Software ergibt sich aus der Funktionsbeschreibung, die den Nutzern auf der Internetpräsenz zur Verfügung steht.

(4) Der Wechsel auf ein kleineres Modell ist abhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit, der Wechsel auf ein größeres Modell ist jederzeit möglich.

3. Leistungen azh myYOLO

(1) azh myYOLO stellt dem Nutzer die vertragsgegenständlichen Leistungen nach § 2. dieser AGB gemäß der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Funktionsbeschreibung im Zugriff über das Internet zur Verfügung.

(2) azh myYOLO gewährleistet die jahresdurchschnittliche 95 %ige Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen.

(3) azh myYOLO passt die Software an, sobald dies im Hinblick auf die Funktionstüchtigkeit für die Zwecke, die der Nutzer der Software typischerweise verfolgt, von nicht unerheblicher Bedeutung ist. Die Art der Anpassung (Update, Upgrade o. a.) liegt im Ermessen von azh myYOLO.

(4) Der Support über das Ticketsystem und Updates sind im Leistungsumfang enthalten.

(5) azh myYOLO schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden. azh myYOLO trifft hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- und Obhutspflicht, für die Beachtung handels- oder steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten ist der Nutzer verantwortlich.

4. Mitwirkung des Nutzers

(1) Dem Nutzer obliegt die Eingabe und Pflege der Daten in der Software. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten trägt der Nutzer Verantwortung. Der Nutzer bleibt Alleinberechtigter an den Daten.

(2) Die Verwaltung und Anlage der Softwarezugangsdaten, für die jeweiligen Nutzungsberechtigten (z.B. Mitarbeiter), obliegt dem Nutzer. Zugangsdaten, die dem geschützten Zugriff auf die Software dienen, dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

(3) Der Nutzer benötigt zur Verwendung der Software einen dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden PC/MAC mit Internetbrowser und üblicher Software-Ausstattung. Die Herstellung der Internetverbindung, die für die Nutzung der Software erforderlich ist, obliegt dem Nutzer.

5. Entgelt

(1) Das Entgelt für die Nutzung von azh myYOLO richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste.

(2) Die Nutzungsentgelte werden monatlich im Voraus fällig, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

(3) Der Nutzer teilt azh myYOLO mit Vertragsabschluss seine Bankverbindung mit und erteilt azh myYOLO ein entsprechendes Lastschriftmandat. Änderungen der Angaben nach Absatz (3) teilt der Nutzer azh myYOLO unverzüglich und unaufgefordert mit. Kosten, die azh myYOLO aufgrund unterbliebener Mitteilung entstehen, hat der Nutzer azh myYOLO zu ersetzen.

6. Zahlungsverzug

(1) Kommt der Nutzer über mehr als einen Monat in Zahlungsverzug, ist azh myYOLO berechtigt, dem Nutzer die weitere Leistungserbringung bis zur Beseitigung des Zahlungsverzugs zu verweigern und ihm den Zugang zur Software zu sperren. Die Zahlungspflicht des Nutzers besteht ungeachtet der Sperrung fort.

(2) Weitere Rechte von azh myYOLO aus Gesetz oder Vertrag bleiben unberührt.

7. Datenschutz, Vertraulichkeit

(1) Die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch azh myYOLO erfolgt ausschließlich im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses und auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz, Telekommunikationsgesetz). Das Nähere regelt der Zusatz „Datenschutz und Datensicherheit“.

(2) Eine Verarbeitung personenbezogener Daten des Nutzers selbst zu Zwecken der Werbung findet nicht statt, wenn der Nutzer widersprochen hat.

8. Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Das Urheberrecht an den in azh myYOLO enthaltenen Informationen, Texten, Bildern und Programmen verbleibt bei azh myYOLO .

(2) Absatz (1) gilt für Marken und sonstige gewerbliche Schutzrechte entsprechend.

(3) Die Nutzung der Rechte nach den Absätzen (1) und (2) ist Nutzern nur im Rahmen des Vertragsgegenstands gestattet. Darüber hinausgehende Nutzungen, insbesondere deren weitere Verbreitung auf Internet-Seiten oder in anderen Medien bedürfen ebenso der schriftlichen Erlaubnis durch azh myYOLO wie jedwede Nutzung durch Dritte.

(4) Der Nutzer darf die Software nicht vervielfältigen, dekompilieren oder rückübersetzen. § 69 e UrhG bleibt unberührt.

9. Änderungen

(1) Preisänderungen sind von azh myYOLO so rechtzeitig anzukündigen, dass der Nutzer das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist mit Beendigungszeitpunkt vor Geltung der neuen Preise beenden kann. Soweit er dieses Recht nicht ausübt und die Leistungen von azh myYOLO nach dem Geltungsdatum der Preisänderung weiter in Anspruch nimmt, gilt die Preisänderung für beide Vertragspartner als vereinbart. azh myYOLO wird den Kunden auf die Bedeutung des Verstreichenlassens der Frist und die Bedeutung seines Schweigens ausdrücklich besonders hinweisen.

(2) Die Bekanntgabe von Änderungen der AGB erfolgt durch die Bereitstellung auf den Internet-Seiten von azh myYOLO. Der Nutzer wird über Änderungen der AGB schriftlich oder per E-Mail informiert. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen wird. azh myYOLO wird den Kunden auf die Bedeutung des Verstreichenlassens der Frist und die Bedeutung seines Schweigens ausdrücklich besonders hinweisen.

10. Gewährleistung

(1) Werden azh myYOLO Softwarefehler bekann, die die Gebrauchstauglichkeit der Leistung für den Nutzer mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen, so wird sie diese beseitigen. Hinsichtlich der Leistungen nach § 2 gelten die Gewährleistungsvorschriften der §§ 535 ff BGB. § 536 a Abs. 1, 1. Alt. ist ausgeschlossen.

(2) azh myYOLO hat Fehler nicht zu vertreten, die auf eine Verletzung von Mitwirkungspflichten des Nutzers gemäß § 4 zurückzuführen sind oder ihre Ursache im Verantwortungsbereich Dritter (zum Beispiel eines Kommunikationsnetzbetreibers) haben. Dies betrifft insbesondere Fehleingaben durch den Nutzer bzw. Fehler und Schäden, die durch fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Vergabe von Zugangsdaten entstanden sind.

11. Haftung

(1) Für Schäden des Nutzers haftet azh myYOLO nur, soweit der Schaden von azh myYOLO, seinen Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Im Übrigen haftet azh myYOLO nur für typische, voraussehbare Schäden, die durch die Verletzung essentieller Vertragspflichten von azh myYOLO verursacht werden.

(2) Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Fälle zwingender Produkthaftung sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) azh myYOLO haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt. Das sind insbesondere durch Naturereignisse, kriegerische Einwirkungen, Tarifauseinandersetzungen und ähnliche Ereignisse verursachte Betriebsstörungen. Die Haftung ist ebenso ausgeschlossen für Schäden, die ihre Ursache in der von Dritten zur Verfügung gestellten Telekommunikationsinfrastruktur haben, sowie Schäden, die durch ein regelwidriges Verhalten des Nutzers gemäß § 4 dieser AGB verursacht werden.

(4) azh myYOLO haftet nicht für Verträge zwischen dem Nutzer und dessen Kunden/Patienten, sowie für die Abbuchungen des Nutzers bei den Patienten. azh myYOLO haftet auch nicht für die Richtigkeit der Terminbuchung oder -stornierung zwischen den Kunden/Patienten und des Nutzers. Für diese sind ausschließlich der Nutzer und dessen Kunde verantwortlich.

12. Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende und bedarf der Schriftform.

(2) Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch azh myYOLO liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer seine Pflichten aus §§ 4 und 5 dieser Bedingungen verletzt.

(3) Mit Vertragsbeendigung werden die Daten des Nutzers aus der Software von azh myYOLO nach Maßgabe des Zusatzes „Datenschutz und Datensicherheit“ binnen 14 Tagen unwiederherstellbar gelöscht, sofern der Nutzer nicht binnen dieser Frist die Herausgabe der Daten fordert. azh myYOLO wird den Nutzer auf diese Frist und ihr Verstreichen ohne Herausgabeverlangen des Nutzers besonders hinweisen. Die Herausgabe der gespeicherten Daten erfolgt auf Kosten des Nutzers.

13. Rechteübertragung, Unterauftragnehmer

(1) Der Nutzer ist nicht berechtigt, einzelne oder die gesamten Rechte aus einem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

(2) azh myYOLO ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Unterauftragnehmer einzuschalten. azh myYOLO sorgt für die entsprechende Abbildung der vertraglichen Pflichten in den Verträgen mit diesen Dritten.

14. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Sitz der azh myYOLO Deutschland GmbH.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der azh myYOLO Deutschland GmbH.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15. Schriftform

(1) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, ebenso sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

(2) Alle Anzeigen und Erklärungen, die in diesen Bedingungen erwähnt sind oder in ihnen ihre Grundlage finden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Ein Telefax oder eine E-Mail genügen der Textform. Dies gilt nicht für Kündigungen nach § 12.

(3) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des jeweiligen Vertrags möglichst nahe kommt.

Zusatz „Datenschutz und Datensicherheit“ (zu § 7)

1. Gegenstand und Dauer der Auftragsdatenverarbeitung

1.1. Der Nutzer hat den Auftragnehmer („azh myYOLO“) mit der Übernahme von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Software beauftragt, die als „Software as a Service“ bereitgestellt und betrieben wird. Maßgebliche Grundlage für die Ausführung dieser Dienstleistungen durch azh myYOLO sind je nach Art der Dienstleistungen die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.

1.2. Gegenstand, Umfang, Art und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten durch azh myYOLO und der festgelegte Kreis der Betroffenen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Dienstleistungsvertrag und aus den azh myYOLO-Datenschutzdokumenten (Öffentliches Verfahrensverzeichnis und technisch-organisatorische Maßnahmen). Diese können jederzeit in Kopie angefordert werden.

1.3. Der Nutzer übermittelt azh myYOLO im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen personenbezogene Daten („Daten“), die ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Nutzers im Sinne von § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen verarbeitet werden.

1.4. Die Laufzeit dieser Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung („Vereinbarung“) entspricht der Laufzeit der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.

2. Technisch-organisatorische Maßnahmen

2.1. azh myYOLO trifft im Rahmen des ihr zugewiesenen Verantwortungsbereichs die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen, um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (BDSG, SGB) sicherzustellen; das sind insbesondere die notwendigen Maßnahmen des § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG wie:

– Organisationskontrolle / Zutrittskontrolle / Zugangskontrolle / Zugriffskontrolle / Weitergabekontrolle / Auftragskontrolle / Verfügbarkeitskontrolle und Umsetzung des Trennungsgebots;

– auftragsspezifische Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Art des Datenaustauschs / Bereitstellung von Daten, Art/Umstände der Verarbeitung / der Datenhaltung sowie Art/Umstände beim Datenversand, soweit sie sich nicht aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag ergeben. Die Maßnahmen sind in den azh-Datenschutzdokumenten detailliert beschrieben.

2.2. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es der azh gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Der Nutzer ist hiervon in Kenntnis zu setzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden.

Wesentliche Änderungen sind in der nächsten Auflage der azh myYOLO-Datenschutzdokumente zu dokumentieren.

2.3. azh myYOLO hat auf Anforderung die Angaben nach § 4g Abs. 2 Satz 1 BDSG (Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz) dem Vertragspartner zur Verfügung zu stellen.

3. Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten

azh myYOLO hat nur nach Weisung des Vertragspartners die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an azh myYOLO zwecks Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird azh myYOLO dieses Ersuchen unverzüglich an den Nutzer weiterleiten.

4. Kontrollen und sonstige Pflichten der azh myYOLO

azh myYOLO hat zusätzlich nach § 11 Abs. 4 BDSG folgende Pflichten:

– Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragter ist Herr Thomas Träger; Kontaktdaten: Einsteinring 41-43, 85609 Aschheim bei München, Tel.: (0 89) 9 21 08-0.

– Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
Gemäß § 5 BDSG sowie gemäß § 35 Abs. 1 SGB I sind alle Personen, die auftragsgemäß auf personenbezogene Daten des Vertragspartners zugreifen können, auf das Datengeheimnis verpflichtet und über die bestehende Weisungs- bzw. Zweckbindung belehrt worden.

– Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend § 9 BDSG in den azh myYOLO-Datenschutzdokumenten;

– unverzügliche Information des Nutzers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach § 38 BDSG. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde nach §§ 43, 44 BDSG beim Auftragnehmer ermittelt.

– Durchführung der Auftragskontrolle
azh myYOLO führt regelmäßig Prüfungen im Hinblick auf die Vertragsausführung bzw. -erfüllung, insbesondere Einhaltung und ggf. notwendige Anpassung von Regelungen und Maßnahmen zur Durchführung des Auftrags durch.

– Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Nutzer.

5. Unterauftragsverhältnisse

5.1. Die Weitergabe von Daten des Nutzers im Rahmen eines Unterauftragsverhältnisses ist nur mit der ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung des Nutzers oder in anonymisierter Form möglich. Bei Abschluss dieser Vereinbarung zugelassene Unterauftragnehmer sind in den azh myYOLO-Datenschutzdokumenten aufgeführt.

5.2. azh myYOLO hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/den Unterauftragnehmer/n so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und azh myYOLO entsprechen. Es sind dem Vertragspartner Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung und des § 11 BDSG i. V. m. Nr. 6 der Anlage zu § 9 BDSG beim Unterauftragnehmer einzuräumen.

5.3. Nicht als Unterauftragsverhältnisse sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die azh myYOLO bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z. B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. azh myYOLO ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Nutzers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

6. Kontrollrechte des Nutzers

6.1. Der Nutzer hat das Recht, die in Nr. 6 der Anlage zu § 9 BDSG vorgesehene Auftragskontrolle im Benehmen mit azh myYOLO durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch azh myYOLO in deren Geschäftsbetrieb zu überzeugen. azh myYOLO verpflichtet sich, dem Nutzer auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Nachweise verfügbar zu machen.

6.2. Im Hinblick auf die Kontrollverpflichtungen des Nutzers nach § 11 Abs. 2 Satz 4 BDSG stellt azh myYOLO sicher, dass sich der Nutzer von der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen überzeugen kann. Hierzu weist azh myYOLO dem Nutzer auf Anfrage die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 nach.

7. Mitteilung bei Verstößen der azh myYOLO

7.1. azh myYOLO erstattet in allen Fällen dem Nutzer eine Meldung, wenn durch sie oder die bei ihr beschäftigten Personen Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten des Nutzers oder gegen die in Auftrag getroffenen Festlegungen vorgefallen sind. azh myYOLO ist verpflichtet, unverzüglich sämtliche erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um entstandene Gefährdungen für die Integrität und Vertraulichkeit der Daten auszuschließen. Weiterhin ist azh myYOLO verpflichtet, den Nutzer unverzüglich über den konkreten Vorfall zu informieren (d. h. insbesondere über die Ursachen, den genauen Zeitpunkt sowie das Ausmaß).

7.2. Soweit den Nutzer Pflichten nach § 42a BDSG (Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten) treffen, hat azh myYOLO ihn zu unterstützen.

8. Weisungsbefugnis des Nutzers

8.1. Der Umgang mit den Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der nach Ziffer 1 genannten Grundlagen und nach Weisung des Nutzers (§ 11 Abs. 3 Satz 1 BDSG).

8.2. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf azh myYOLO nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Nutzer erteilen, es sei denn, azh myYOLO ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet.

8.3. Mündliche Weisungen wird der Nutzer unverzüglich schriftlich oder per E-Mail (in Textform) bestätigen. Die azh verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben.

8.4. azh myYOLO hat den Nutzer unverzüglich entsprechend § 11 Abs. 3 Satz 2 BDSG zu informieren, wenn sie der Meinung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. azh myYOLO ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Nutzer bestätigt oder geändert wird.

8.5. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen des Nutzers nicht erstellt; dies gilt nicht, soweit diese zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie für Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten benötigt werden.

8.6. Die Verarbeitung und Nutzung der Daten findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Nutzers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der §§ 4b, 4c BDSG erfüllt sind.

9. Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern

9.1. Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten – spätestens mit Beendigung der entsprechenden vertraglichen Vereinbarung – hat azh myYOLO sämtliche in ihren Besitz gelangten Unterlagen, erstellten Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Nutzer auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.

9.2. Dokumentationen, Unterlagen und Datenbestände zu deren Aufbewahrung die azh nach den in Ziffer 1 genannten Grundlagen oder in sonstiger Weise gesetzlich verpflichtet ist, sind nicht zu löschen. Nach Ablauf der maßgeblichen Aufbewahrungspflichten hat azh myYOLO die Daten innerhalb eines Monats datenschutzkonform zu vernichten.

9.3. Zurückbehaltungsrechte in Bezug auf die personenbezogenen Daten sind ausgeschlossen

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